EM-Rente · Antrag · Widerspruch · Klage

Erwerbsminderungsrente

Bei Erwerbsminderung entscheidet nicht allein eine Diagnose. Entscheidend ist, wie Krankheit oder Behinderung das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tatsächlich begrenzt.

Das Wichtigste in Kürze

Volle Erwerbsminderung kommt grundsätzlich bei einem Leistungsvermögen von unter drei Stunden täglich in Betracht, teilweise Erwerbsminderung bei drei bis unter sechs Stunden. Zusätzlich müssen versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein; Ausnahmen sind möglich.

Der Antrag braucht einen roten Faden

Befunde, Behandlungen, Reha-Berichte und die Schilderung des Alltags müssen ein nachvollziehbares Gesamtbild ergeben. Wir koordinieren die rechtliche und medizinische Darstellung, ohne Diagnosen zu überdehnen.

Ablehnung nicht ungeprüft hinnehmen

Nach einer Ablehnung läuft regelmäßig eine Widerspruchsfrist. Akteneinsicht zeigt, welche Befunde, Gutachten oder versicherungsrechtlichen Punkte die Entscheidung getragen haben.

Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit verzahnen

Eine private BU-Leistung folgt anderen Vertragsvoraussetzungen als die gesetzliche EM-Rente. Durch die Beratung aus einer Hand lassen sich Angaben und Nachweise konsistent vorbereiten.

Häufige Fragen

Antworten zum Einstieg

Wie viele Stunden sind für volle Erwerbsminderung maßgeblich?

Grundsätzlich kommt eine volle Erwerbsminderungsrente bei einem Leistungsvermögen von weniger als drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts in Betracht.

Was kann ich nach einer Ablehnung tun?

Bescheid und Rechtsbehelfsbelehrung sollten sofort geprüft werden. Ein Widerspruch ist regelmäßig innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich.

Nächster Schritt

Ihr konkreter Fall verdient eine klare Einschätzung.

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