Honorar-Finanzanlagenberater § 34h GewO

Honorar-Finanzanlagenberatung

Finanzanlagen werden nicht isoliert nach Rendite betrachtet, sondern im Zusammenhang mit Rentenbeginn, Liquidität, Risiko und Einkommen im Ruhestand.

Das Wichtigste in Kürze

Honorar-Finanzanlagenberatung trennt die Beratungsvergütung vom Produktverkauf. Ziel ist eine nachvollziehbare Empfehlung, die zu Zeithorizont, Risikotragfähigkeit und Ruhestandszielen passt.

Vorhandene Anlagen einordnen

Wir betrachten Struktur, Kosten, Risiken, Verfügbarkeit und die Rolle jeder Anlage in Ihrer Gesamtplanung.

Entnahme statt nur Ansparphase

Im Ruhestand verändert sich die Aufgabe des Vermögens. Entnahmen, Reserven, Laufzeiten und Schwankungsrisiken müssen aufeinander abgestimmt sein.

Rente und Vermögen gemeinsam betrachten

Gesetzliche Rente, Versicherungsleistungen und Kapitalanlagen werden in einem gemeinsamen Zahlungsplan sichtbar.

Nächster Schritt

Ihr konkreter Fall verdient eine klare Einschätzung.

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