Versicherungsberater § 34d Abs. 2 GewO

Versicherungsberatung

Die Beratung wird vom Mandanten vergütet – nicht vom Versicherer. Im Mittelpunkt stehen Vertragsqualität, Leistungsansprüche und eine belastbare Entscheidung.

Das Wichtigste in Kürze

Ein Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO berät gewerbsmäßig zu Versicherungen und darf von Versicherungsunternehmen keine Zuwendungen annehmen. Das schafft einen klaren Interessenschwerpunkt beim Auftraggeber.

Verträge verständlich prüfen

Versicherungsbedingungen, Ausschlüsse, Dynamiken und Leistungsdefinitionen werden in eine klare Entscheidungsgrundlage übersetzt.

Berufsunfähigkeit richtig beantragen

Beim BU-Leistungsantrag greifen Tätigkeitsbeschreibung, Gesundheitsangaben und medizinische Nachweise ineinander. Fehler am Anfang lassen sich später oft nur schwer korrigieren.

Leistungsfall und gesetzliche Ansprüche abstimmen

Bei Krankheit oder Leistungsminderung prüfen wir, wie private Versicherungsansprüche und sozialrechtliche Verfahren zusammenwirken.

Häufige Fragen

Antworten zum Einstieg

Was unterscheidet Versicherungsberater und Versicherungsmakler?

Der Versicherungsberater wird vom Mandanten auf Honorarbasis vergütet und unterliegt einem Provisionsannahmeverbot gegenüber Versicherungsunternehmen.

Begleiten Sie laufende BU-Leistungsfälle?

Ja. Je nach Beauftragung umfasst die Beratung Vorprüfung, Antragstellung, Kommunikation und außergerichtliche Anspruchsverfolgung.

Nächster Schritt

Ihr konkreter Fall verdient eine klare Einschätzung.

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