Das Wichtigste in Kürze
Ein Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO berät gewerbsmäßig zu Versicherungen und darf von Versicherungsunternehmen keine Zuwendungen annehmen. Das schafft einen klaren Interessenschwerpunkt beim Auftraggeber.
Verträge verständlich prüfen
Versicherungsbedingungen, Ausschlüsse, Dynamiken und Leistungsdefinitionen werden in eine klare Entscheidungsgrundlage übersetzt.
Berufsunfähigkeit richtig beantragen
Beim BU-Leistungsantrag greifen Tätigkeitsbeschreibung, Gesundheitsangaben und medizinische Nachweise ineinander. Fehler am Anfang lassen sich später oft nur schwer korrigieren.
Leistungsfall und gesetzliche Ansprüche abstimmen
Bei Krankheit oder Leistungsminderung prüfen wir, wie private Versicherungsansprüche und sozialrechtliche Verfahren zusammenwirken.
Häufige Fragen
Antworten zum Einstieg
Was unterscheidet Versicherungsberater und Versicherungsmakler?
Der Versicherungsberater wird vom Mandanten auf Honorarbasis vergütet und unterliegt einem Provisionsannahmeverbot gegenüber Versicherungsunternehmen.
Begleiten Sie laufende BU-Leistungsfälle?
Ja. Je nach Beauftragung umfasst die Beratung Vorprüfung, Antragstellung, Kommunikation und außergerichtliche Anspruchsverfolgung.